Fördermöglichkeiten für Fahrlehrerfortbildungen
Sie haben bereits eine konkrete Fördermöglichkeit im Sinn? Dann springen Sie direkt zur gewünschten Förderung:
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit/Jobcenter
Der Bildungsgutschein gibt die Möglichkeit, Lehrgänge oder Kurse ohne eigene Kosten zu absolvieren. Lehrgangskosten oder Prüfgebühren, Literatur- oder Fahrt- kosten – je nach individueller Vereinbarung werden diese Kosten übernommen. Das gilt in bestimmten Fällen auch für Unterkunft, Kinderbetreuung und Verpflegung, wenn die Maßnahme nicht an Ihrem Wohnort stattfindet. Es lohnt sich also auf jeden Fall, genau hinzuschauen.
Voraussetzung für den Bildungsgutschein ist eine persönliche Beratung in der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter. Hier wird zunächst geklärt, ob Sie förderungsberechtigt sind und bei „grünem Licht“ durch die Agentur für Arbeit, wird ein individuelles Konzept erarbeitet.
Aufstiegs-BAföG
Nicht nur durch die Digitalisierung entstehen neue Anforderungen im Beruf. Fort- und Weiterbildung werden immer wichtiger. Damit Sie diesen Fortschritt mitgehen können, gibt es das Aufstiegs-BAföG: erhöhte Fördersätze, Zuschussanteile und Freibeträge. Attraktivere Förderbedingungen sind kaum denkbar!
Großzügiger Vollzuschuss zum Lebensunterhalt
Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 892 € Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.
- Bei den Fortbildungskosten liegt der Zuschussanteil für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei 50%. Für den verbleibenden Teil der Kosten kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden.
- Bei bestandener Prüfung erfolgt ein Darlehenserlass von 50%. Bei anschließender Existenzgründung wird das Darlehen vollständig erlassen.
Familienfreundlicher denn je
Aufstiegschancen für Berufstätige mit Kindern tragen zur Chancengerechtigkeit bei. Deshalb zeichnet sich das Aufstiegs-BAföG durch Familienfreundlichkeit aus. Die Unterhaltsförderung wird erhöht und muss nicht zurückgezahlt werden: So bekommen etwa Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 € Unterhaltsbeitrag plus 150 € Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.597 € Unterhaltsbeitrag.
- Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende liegt bei 150 €.
- Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 €. Dieser erhöht sich für den Ehepartner/die Ehepartnerin sowie je Kind um 2.300 €.
- Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 14 Jahren
Arbeitgeberförderung
Wenn ein Unternehmen einem arbeitslosen Menschen oder einem gering qualifizierten Mitarbeiter eine neue berufliche Chance gibt, kann es auf die Unterstützung der Agentur für Arbeit zählen. Es gibt einen Eingliederungszuschuss, also einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Darüber hinaus stehen Förderungen für Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Über alle Möglichkeiten der Unterstützung informieren die Fachkräfte in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Deutsche Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft
Trotz gesundheitlicher Probleme ist ein Neustart ins Berufs- und Arbeitsleben möglich: sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch die Berufsgenossenschaft helfen!
Die BG ist der richtige Partner, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in Ihrem alten Beruf arbeiten können. Die Umschulung wird finanziert und einem erfolgreichen Neustart steht nichts im Wege! Die DRV bietet Leistungen zur beruflichen Rehabilitation an. Ihre Erwerbsfähigkeit soll erhalten werden und neue Chancen in anderen Berufen werden Ihnen aufgezeigt. Es geht darum, Sie im Arbeitsleben zu halten und Ihnen zugleich neue Perspektiven aufzuzeigen.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr BfD
Der BfD kümmert sich um die Eingliederung von Soldatinnen und Soldaten in den zivilen Arbeitsmarkt: es geht um die Vorbereitung des Einstiegs in das Arbeitsleben und um die Planung des beruflichen Werdegangs. Das Angebot reicht von einfachen Informationen über individuelle Beratungen bis hin zu Förderungen konkreter Qualifizierungsmaßnahmen.