Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse DE
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Fahrlehrerausbildung der Klasse DE.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse DE
1Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE
Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE
Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE
2Führerscheine
Fahrerlaubnis der Klasse D über 2 Jahre oder 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse D
Fahrerlaubnis der Klasse D über 2 Jahre oder 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse D
3Mindestalter
21 Jahre
21 Jahre
4Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit Gutachten Fahrerlaubnis-Klasse C/CE und Auszug aus dem Fahreignungsregister
5Sprachkenntnisse
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (empfohlenes Sprachniveau C1)
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (empfohlenes Sprachniveau C1)
Ziele & Rahmenbedingungen
Ziel der Ausbildung
- Fachliche Eignung
Bestandene Fahrlehrerprüfung Klasse DE gesetzlich geregelte Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; Fahrlehrerlaubnis Klasse DE.
Rahmenbedingungen
- Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in ganztägigen, ununterbrochenen Lehrgängen.
- Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt.
- Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 UEs pro Woche nicht übersteigen.
- Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
- Die Teilnehmerzahl soll 32 nicht überschreiten.
Abschluss
- Fachliche Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse DE
- Teilprüfung „fahrpraktische Prüfung“
- Teilprüfung „Fachkundeprüfung“ bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil
- Teilnahmebescheinigung