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  1. Klasse DE

Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse DE

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Fahrlehrerausbildung der Klasse DE.

Voraussetzungen
Rahmenbedingungen

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse DE

 

Voraussetzungen

Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE

Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE

Führerscheine

Fahrerlaubnis der Klasse D über 2 Jahre oder 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse D

Mindestalter

21 Jahre

Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit 

Gutachten Fahrerlaubnis-Klasse C/CE und Auszug aus dem Fahreignungsregister

Sprachkenntnisse

Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (empfohlenes Sprachniveau C1)

Ziele & Rahmenbedingungen

Ziel der Ausbildung

  • Fachliche Eignung
    Bestandene Fahrlehrerprüfung Klasse DE gesetzlich geregelte Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; Fahrlehrerlaubnis Klasse DE.

Rahmenbedingungen

  • Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in ganztägigen, ununterbrochenen Lehrgängen.
  • Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt.
  • Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 UEs pro Woche nicht übersteigen.
  • Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
  • Die Teilnehmerzahl soll 32 nicht überschreiten.

Abschluss

  • Fachliche Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse DE
  • Teilprüfung „fahrpraktische Prüfung“
  • Teilprüfung „Fachkundeprüfung“ bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil
  • Teilnahmebescheinigung

Unverbindliche Anfrage zur Fahrlehreraus- und Weiterbildung

Sie haben Fragen zur Aus- und Weiterbildung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer? Kontaktieren Sie uns jetzt.

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