Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin der Klasse BE
Zu Beginn der Ausbildung steht immer der Fahrlehrerlehrgang BE (Fahrlehrer:in Klasse BE, B B197 und B96). Auf diesen Grundlehrgang sind alle weiteren Lehrgänge aufgebaut.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse BE
21 Jahre *1
Gutachten Fahrerlaubnis-Klasse C/CE und Auszug aus dem Fahreignungsregister *2
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder gleichwertige Vorbildung (Abitur)
Ausreichend Deutsch in Wort und Schrift (empfohlenes Sprachniveau C1)
3 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse B
Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE
Ablauf und Dauer der Fahrlehrerausbildung BE
1. Abschnitt: Einführung & Orientierung (1 Monat)
Im Einführungsmonat lernen Sie den Rahmenplan der Fahrlehrerausbildung, die Organisation in einer Fahrschule und erste Inhalte der StVO kennen. Die erste und letzte Woche absolvieren Sie in der Fahrlehrerausbildungsstätte. Die zweite und dritte Woche des Einführungsmonats absolvieren Sie in einer Ausbildungsfahrschule. Dort bekommen Sie erste Einblicke in die theo- retische und praktische Fahrschulausbildung.
2. Abschnitt: Theoretische Ausbildung und Hospitation (7 Monate)
Dieser Abschnitt beinhaltet die schulische Ausbildung in unserer Fahrlehrerausbildungsstätte. Bereits ab dem ersten Lehrgangstag ist das Ablegen der prktischen Prüfung B/BE möglich.
Im 4. Monat der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte, begeben Sie sich für eine (einwöchige) Hospitationsphase in die Ausbildungsfahrschule. Damit soll das, bis zu diesem Zeitpunkt der Ausbildung erworbene theoretische Wissen, mit den Ausbildungsabläufen in der Prixis verknüpft und gefestigt werden.
3. Abschnitt: Lehrpraktikum und Reflexion (4 Monate)
Zum Ende der Ausbildung, findet das mindestens viermonatige Lehrpraktikum in der Ausbildungsfahrschule statt. Dieses Lehrpraktikum wird im zweiten Monat durch zwei Reflexionstage in der Fahrlehrerausbildungsstätte unterbrochen. Der Lehrgang BE endet mit einem einwöchigen Reflektionsseminar in der Fahrlehrer ausbildungsstätte.
Ziele & Rahmenbedingungen
Ziel der Ausbildung
- Die Fahrlehrerausbildung muss dem Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis die fachlichen und pädagogischen Kompetenzen zur Ausbildung von Fahrschülern vermitteln.
- Bestehen der Fahrlehrerprüfung Klasse BE vor dem staatlichen Prüfungsausschuss; Fahrlehrerlaubnis Klasse BE.
Rahmenbedingungen
- Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in ganztägigen, ununterbrochenen Lehrgängen.
- Abendkurse und dergleichen sind unzulässig.
- Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt.
- Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 UEs pro Woche nicht übersteigen.
- Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
- Die Teilnehmerzahl darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten.
Abschluss
- Fachliche Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse BE
- Teilprüfung „fahrpraktische Prüfung“
- Teilprüfung „Fachkundeprüfung“ bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil
- Lehrprobe im theoretischen und im fahrpraktischen Unterricht.
*1 Das 21. Lebensjahr muss bei Erteilung der unbefristeten Fahrerlaubnis, also zum Zeitpunkt der Aushändigung des Fahrlehrerscheins, vollendet sein. Daraus folgt, dass die Ausbildung bereits mit 20 Jahren begonnen werden kann.
*2 Die zuständige Behörde prüft durch KBA-Auszug, ärztliches Gutachten und ein erweitertes Führungszeugnis die Eignung