Fahrlehrerweiterbildung

Weiterbildungen für Fahrlehrerinnen und Fahrlerer

Wollen Sie mehr als nur Fahrlehrer:in sein? Zusätzlich zu der Arbeit als Fahrlehrer:in in den verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, können Sie Ihr Portfolio erweitern, hier zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten. Ob als Moderator:in, Seminarleiter:in, Sicherheitstrainer:in, Energiespartrainer:in oder Gefahrgutbeauftragte/r, Fahrlehrer:innen haben viele Optionen sich beruflich weiterzubilden.

Welche Weiterbildung interessiert Sie? Springen Sie jetzt zur gewünschten Information:

Fortbildung zum Seminarleiter (ASF)

Sie sind bereits Fahrlehrer der Klasse BE und A und haben Lust auf mehr? Kein Problem, hier gibt es alle Informationen dazu, wie Sie Seminarleiter für Aufbauseminare oder Verkehrspädagogik werden können!

Zur Durchführung von Aufbauseminaren benötigst du eine Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren (ASF) (§ 45 FahrlG).

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um Seminarleiter für Aufbauseminare zu werden / die Seminarerlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren zu erhalten?

Die Seminarerlaubnis Aufbauseminar wird auf Antrag erteilt, wenn Du als Fahrlehrer mindestens

  • Fahrlehrererlaubnis Klassen A & BE besitzt
  • 3 Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen & praktischen Unterricht erteilt hast (innerhalb der letzten 5 Jahre)
  • im Fahreignungsregister mit nicht mehr als zwei Punkten belastet bist
  • mit Erfolg an einem Einweisungslehrgang teilgenommen hast (innerhalb der letzten 2 Jahre).

Der Einweisungslehrgang muss bestehen aus

  • 4-tägigem Grundkursus UND
  • 4-tägigem programmspezifischen Kurs zur Durchführung des Aufbauseminars

Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer

Lust darauf, angehende Fahrlehrer auszubilden?

Dann ist die Ausbildung zum Ausbildungsfahrlehrer (Ausbilder für Fahrlehreranwärter) genau das Richtige für Sie!

Wie werde ich Ausbildungsfahrlehrer? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen um die hierfür benötigte Ausbildungsfahrlehrererlaubnis zu beantragen (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 FahrlG)?

  • Fahrlehrererlaubnis Klasse BE (Besitz seit mindestens 3 Jahren)
  • 5-tägiges Einweisungsseminar (erfolgreiche Teilnahme innerhalb der letzten 2 Jahre) einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte oder Berufsverband der Fahrlehrer

Was erwartet mich im 5-tägigen Einweisungsseminar? Wie ist das 5-tägige Einweisungsseminar aufgebaut? Aus welchen Bestandteilen und Unterrichtseinheiten setzt sich das Einweisungsseminar zusammen? Wie sieht der Ausbildungsplan nach § 4 FahrlAusbV Anlage 4 aus?

40 Unterrichtseinheiten (UEs), davon

  • 12 UEs fachliches Professionswissen:
    Kompetenzbereich „Recht“
    Kompetenzbereich „Betriebswirtschaft & Arbeitsorganisation“
  • 28 UEs  pädagogisch-psychologisches & verkehrspädagogisches Professionswissen:
    Kompetenzbereich „Beobachten, Bewerten und Beurteilen“
    Kompetenzbereich „Rückmelden und Beraten“

Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang

gem. § 18 Abs. 1 Nr. 5 FahrlG

Der Gesetzgeber fordert von jedem Fahrlehrer, der einen Antrag auf Erteilung einer Fahrschulerlaubnis stellt, einen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.

Voraussetzungen:

  • Das 25. Lebensjahr ist vollendet
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen
  • Es liegen keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die Pflichten nach §29 nicht erfüllen kann
  • Die Fahrerlaubnisklasse - für die die Fahrschulerlaubnis beantragt wurde - ist vorhanden
  • Mindestens 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnis
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang von mindestens 70 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten über Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Ein erforderlicher Unterrichtsraum, erforderliche Lehrmittel und die zur Fahrausbildung in der betreffenden Fahrerlaubnisklasse bestimmten Lehrfahrzeuge stehen zu Verfügung.

Kontakt

Fahrlehrerausbildung

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