Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse CE
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Fahrlehrerausbildung der Klasse CE.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse CE
1Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE
Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE
Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE
2Führerscheine
Fahrerlaubnis Klasse CE seit 2 Jahren oder 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse CE
Fahrerlaubnis Klasse CE seit 2 Jahren oder 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse CE
3Mindestalter
21 Jahre
21 Jahre
4Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit
Gutachten Fahrerlaubnis-Klasse C/CE und Auszug aus dem Fahreignungsregister
Gutachten Fahrerlaubnis-Klasse C/CE und Auszug aus dem Fahreignungsregister
5Sprachkenntnisse
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Ziele & Rahmenbedingungen
Ziel der Ausbildung
- Fachliche Eignung
Bestandene Fahrlehrerprüfung Klasse CE gesetzlich geregelte Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; Fahrlehrerlaubnis Klasse CE.
Rahmenbedingungen
- Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in ganztägigen, ununterbrochenen Lehrgängen.
- Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt.
- Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 UEs pro Woche nicht übersteigen.
- Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
- Die Teilnehmerzahl darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten.
Abschluss
- Fachliche Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse CE
- Teilprüfung „fahrpraktische Prüfung“
- Teilprüfung „Fachkundeprüfung“ bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil
- Teilnahmebescheinigung