Fahrlehrerausbildung Klasse CE

Fahrlehrerausbildung Klasse CE

Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse CE

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Fahrlehrerausbildung der Klasse CE.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse CE

1Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE
Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE
2Führerscheine
Fahrerlaubnis Klasse CE seit 2 Jahren oder 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse CE
3Mindestalter
21 Jahre
4Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit
Gutachten Fahrerlaubnis-Klasse C/CE und Auszug aus dem Fahreignungsregister
5Sprachkenntnisse
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Ziele & Rahmenbedingungen

Ziel der Ausbildung

  • Fachliche Eignung
    Bestandene Fahrlehrerprüfung Klasse CE gesetzlich geregelte Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; Fahrlehrerlaubnis Klasse CE.

Rahmenbedingungen

  • Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in ganztägigen, ununterbrochenen Lehrgängen.
  • Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt.
  • Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 UEs pro Woche nicht übersteigen.
  • Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
  • Die Teilnehmerzahl darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten.

Abschluss

  • Fachliche Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse CE
  • Teilprüfung „fahrpraktische Prüfung“
  • Teilprüfung „Fachkundeprüfung“ bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil
  • Teilnahmebescheinigung

Kontakt

Fahrlehrerausbildung

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