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  1. Klasse CE

Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse CE

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Fahrlehrerausbildung der Klasse CE.

Voraussetzungen
Rahmenbedingungen

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse CE

  Voraussetzungen

Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE

Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE

Führerscheine

Fahrerlaubnis Klasse CE seit 2 Jahren oder 60 Zusatzfahrstunden auf Fahrzeugen der Klasse CE

Mindestalter

21 Jahre

Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit

Gutachten Fahrerlaubnis-Klasse C/CE und Auszug aus dem Fahreignungsregister

Sprachkenntnisse

Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Ziele & Rahmenbedingungen

Ziel der Ausbildung

  • Fachliche Eignung
    Bestandene Fahrlehrerprüfung Klasse CE gesetzlich geregelte Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; Fahrlehrerlaubnis Klasse CE.

Rahmenbedingungen

  • Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in ganztägigen, ununterbrochenen Lehrgängen.
  • Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt.
  • Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 UEs pro Woche nicht übersteigen.
  • Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
  • Die Teilnehmerzahl darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten.

Abschluss

  • Fachliche Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse CE
  • Teilprüfung „fahrpraktische Prüfung“
  • Teilprüfung „Fachkundeprüfung“ bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil
  • Teilnahmebescheinigung

Unverbindliche Anfrage zur Fahrlehreraus- und Weiterbildung

Sie haben Fragen zur Aus- und Weiterbildung für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer? Kontaktieren Sie uns jetzt.

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