Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin der Klasse A
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Fahrlehrerausbildung der Klasse A.
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Fahrlehrer / zur Fahrlehrerin Klasse A
| Voraussetzungen | |
|---|---|
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Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE |
Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse BE |
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Fahrerlaubnis Klasse A |
Besitz der Fahrerlaubnis-Klasse A |
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Führerscheine |
2 Jahre Besitz der Klasse A oder A2 |
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Mindestalter |
21 Jahre |
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Körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit |
Gutachten Fahrerlaubnis-Klasse C/CE und Auszug aus dem Fahreignungsregister |
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Sprachkenntnisse |
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (empfohlenes Sprachniveau C1) |
Ziele & Rahmenbedingungen
Ziel der Ausbildung
- Fachliche Eignung
Bestandene Fahrlehrerprüfung Klasse A gesetzlich geregelte Prüfung vor staatlichem Prüfungsausschuss; Fahrlehrerlaubnis Klasse A.
Rahmenbedingungen
- Die Ausbildung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften in ganztägigen, ununterbrochenen Lehrgängen.
- Abendkurse und dergleichen sind unzulässig.
- Inhalt und Umfang der Fahrlehrerausbildung richten sich nach einem gesetzlichen Rahmenlehrplan, der die zu unterrichtenden Sachgebiete sowie die jeweilige Anzahl der dafür aufzuwendenden Stunden vorgibt.
- Die wöchentliche Dauer der Ausbildung darf 32 Unterrichtsstunden nicht unterschreiten und 40 UEs pro Woche nicht übersteigen.
- Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtsstunden nicht überschreiten.
- Die Teilnehmerzahl darf sechs nicht unterschreiten und soll 32 nicht überschreiten.
Abschluss
- Fachliche Prüfung zum Fahrlehrer der Klasse A
- Teilprüfung „fahrpraktische Prüfung“
- Teilprüfung „Fachkundeprüfung“ bestehend aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil
- Teilnahmebescheinigung
Unverbindliche Anfrage zur Fahrlehreraus- und Weiterbildung
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